Gesetze / Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

GewStDV

§ 20 Grundbesitz

Stand: 01.01.2025

SteuerrechtBund3 Fassungen8 Entscheidungen

1Die Frage, ob und inwieweit im Sinne des § 9 Nr. 1 des Gesetzes Grundbesitz zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehört, ist nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu entscheiden. 2Maßgebend ist dabei der Stand zu Beginn des Kalenderjahrs.

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